Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Bereitstellung der Ausbildungsmittel

Die Auszubildende erhält vom Ausbilder ihren eigenen Laptop und Tablet

Der Ausbildungsbetrieb muss alle für die Ausbildung erforderlichen Mittel kostenlos zur Verfügung stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Dazu gehören Werkzeuge, Materialien, Fachliteratur und seit 01.08.2024 auch Hard- und Software für digitales mobiles Ausbilden.

Was sind Ausbildungsmittel?

  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Fachliteratur, soweit für betriebliche Ausbildung oder Prüfungen notwendig
  • Werkstoffe (Materialien, Rohstoffe)
  • Werkzeuge und Geräte
  • Sicherheits- und Schutzkleidung (PSA), wenn sie für die Ausbildung vorgeschrieben ist
  • Alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist
  • Seit 01.08.2024: Pflicht zur Bereitstellung von Hard- und Software für digitales Ausbilden
  • ❌ Nicht umfasst: Berufsschulbücher (fallen in die Verantwortung der Schule bzw. Azubis).

Pflichten des Betriebs

  • Kostenlos bereitstellen: Alle erforderlichen Ausbildungsmittel für Ausbildung und Prüfungen.
  • Rechtzeitig & funktionsfähig: Mittel müssen einsatzbereit, aktuell und sicher sein.
  • Prüfungsmaterialien: Der Betrieb trägt auch die Transportkosten zum Prüfungsort (z. B. Werkstücke), außer das Ausbildungsverhältnis endete vor der Prüfungszulassung.

Eigentumsfragen

  • Grundsatz: Ausbildungsmittel bleiben Eigentum des Betriebs.
  • Ausnahme: Ausbildungsnachweis → durch Ausfüllen Eigentum des Azubis (§ 950 BGB).
  • Gesellen-/Prüfungsstücke: Eigentum richtet sich nach § 950 BGB (Verarbeitung); Überwiegt der Materialwert → Stück gehört dem Betrieb, Überwiegt der Arbeitswert → Eigentum geht auf den Azubi über. Empfehlung: Klare Vereinbarung im Ausbildungsvertrag oder Zusatzabrede, wem das Stück nach der Prüfung gehört (vermeidet Streit).

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