Holger Weber
- Bereit für die Zukunft!

Aufsichtspflicht

Der Ausbilder unterweist die Auszubildende über die Gefahren an der Maschine

Die Aufsichtspflicht ist eine zentrale Fürsorgepflicht des Ausbildenden. Sie soll sicherstellen, dass Azubis geschützt, gefördert und sicher lernen können. Rechtsgrundlagen: § 14 BBiG, §§ 21 und 29 JArbSchG, Arbeitsschutzgesetz, BGB.

Was bedeutet Aufsichtspflicht?

  • Azubis dürfen nicht sich selbst überlassen bleiben.
  • Der Betrieb muss sicherstellen, dass Aufgaben alters- und ausbildungsangemessen sind.
  • Ziel: Schutz vor Überforderung, Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.

Anforderungen in der Praxis

Anwesenheit & Erreichbarkeit: 

  • Ein verantwortlicher Ansprechpartner muss immer erreichbar sein. Azubis dürfen nicht ohne Aufsicht in gefährlichen Situationen arbeiten.

Alter & Ausbildungsstand: 

  • Je jünger/unerfahrener der Azubi, desto enger muss die Aufsicht sein. Mit zunehmender Erfahrung darf die Aufsicht schrittweise gelockert werden.

Gefahrenunterweisung

  • Jugendliche (§ 29 JArbSchG): Unterweisung vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen. Zusätzliche Unterweisung vor erstmaligem Einsatz an Maschinen, gefährlichen Arbeitsplätzen oder mit Gefahrstoffen. Wiederholung: mindestens halbjährlich. 
  • Erwachsene: Unterweisung mindestens einmal jährlich, bei besonderen Gefährdungen öfter.

Verbotene Tätigkeiten (Jugendliche, § 22 JArbSchG)

  • Keine Akkordarbeit.
  • Keine Tätigkeiten mit erheblichen Unfall- oder Gesundheitsgefahren ohne spezielle Aufsicht.
  • Keine Arbeiten mit Gefahrstoffen ohne besondere Schutzmaßnahmen.

zurück zur Übersicht

Themen wie diese besprechen wir auch in 

 
Instagram
LinkedIn